War das Vorstellungsgespräch erfolgreich, kommt es zum Abschluss des Arbeitsvertrages. Beim Arbeitsvertrag handelt es sich um einen Vertrag, der grundsätzlich den gleichen Voraussetzungen unterliegt wie andere gegenseitige Verträge auch. Wie z. B. ein Kaufvertrag kommt er wirksam zustande, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer (=Vertragsparteien) über die Art der Arbeit (=Leistung) und die Entlohnung (=Gegenleistung) dafür einigen.
Obwohl dies einfach klingt, treten häufig schon beim Abschluß des Arbeitsvertrages Fehler auf, die später allenfalls noch mit erheblichen Problemen korrigiert werden können.
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