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Inkasso | Leistungsangebot beim Forderungsmanagement

Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler erleben täglich, dass Schuldner Zahlungstermine überschreiten. Häufig unterlässt die Unternehmerseite, Forderungsausfälle durch intensive Verfolgung berechtigter Forderungen zu vermeiden. Sie schreibt Ansprüche nach einer schlechten Erfahrung bei einem erfolglosen Durchsetzungsversuch ab, obwohl mit der erbrachten Leistung eigene Aufwendungen verbunden waren.

Auf der Grundlage einer fragwürdigen betriebswirtschaftlichen Kalkulation wird entschieden, offene Posten nicht in die Hände eines auf die Durchsetzung offener Forderungen spezialisierten Fachmanns zu geben. Es ertönt das Wort vom guten Geld, das man schlechtem Geld nicht hinterher wirft. Die Liquidität des Unternehmens soll durch anfallende Kosten nicht belastet werden, obwohl der Verzicht auf berechtigte Ansprüche eine kaum auszugleichende Belastung der Liquidität darstellt. Kein anderer Faktor belastet ein Unternehmen mehr als offene Forderungen.

Mit dieser Einstellung ermutigen Sie Schuldner zur Fortsetzung der Zahlungsverweigerung! Betreiben Sie aktives Forderungsmanagement, indem Sie schon bei geringer Überschreitung der Zahlungsziele reagieren, und erhöhen Sie damit die Chance, an Ihr Geld zu kommen.

Inkasso zielt auf die Verbesserung der Liquidität des Betriebes und/oder die Erhöhung des persönlichen Gewinns ab. Das erreichen Sie nur, indem Sie Ihre offenen Forderungen realisieren, d. h. mit allen zur Verfügung stehenden legalen Mitteln durchsetzen. Dabei ist effektives und schnelles Handeln gefragt, wie Sie es nur bei einem Fachmann finden.

Mit meiner jahrelangen Erfahrung im Inkasso wahre ich Ansprüche der Gläubiger. Dabei sende ich nach Überprüfung der Voraussetzungen des Verzugs noch am Tag des Eingangs der Informationen das außergerichtliche Mahnschreiben an den Schuldner, der zugleich eine kurze Zahlungsfrist erhält. Sofort nach deren Überschreiten beantrage ich unter Verwendung modernster Technik den Erlass eines Mahnbescheids, der dadurch noch am gleichen Tag erlassen wird.

Häufig reichen diese Schritte schon aus, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Denn er erfährt, dass das Missachten oder Überschreiten von Fristen unmittelbare finanzielle Folgen für ihn hat. Bleibt er indes hartnäckig, folgen sofort der Vollstreckungsbescheid und die Zwangsvollstreckung unter Einschluss der Kontenpfändung oder der Gehaltspfändung. Dabei schöpfe ich die Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung, die durch gesetzgeberische Reformen ausgeweitet wurden, vollends aus, wodurch ich Drittauskünfte über heimliche Konten oder unbekannte Arbeitgeber erhalte.

Bei Nutzung einer speziellen Schnittstelle, die ich meinen Auftraggebern (Zahnärzte, Gewerbetreibende, Bauunternehmer, Einzelhändler, Unternehmen der IT-Branche, Vereine und Verbände) im Rahmen meines Leistungsangebots kostenlos zur Verfügung stelle, erhalten Sie diese Leistungen zu günstigen Konditionen, die Ihre Kalkulation erleichtern und das Risiko berechenbar machen. Zudem stehe ich Ihnen bei der Optimierung Ihrer Vertragsbedingungen und des firmeninternen Mahnwesens zur Seite.

Die Erfahrung zeigt: Je weniger Zeit nach der Fälligkeit verstreicht, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit der Realisierung. Je mehr der Schuldner Ihren Durchsetzungswillen spürt, desto eher befriedigt er Ihre Rechnung. Handeln Sie! Jetzt!

Inkasso | Vorteile des Forderungsmanagements

  • Reduzierung der Personal- und Verwaltungskosten durch outsourcing Ihres Mahnwesens

  • hohe Realisierungsrate durch anwaltliches Mahnschreiben

  • sofortige Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens unter Einsatz modernster Technik bei Ausbleiben der Zahlung

  • direkter Übergang in die Zwangsvollstreckung nach Eingang des Vollstreckungsbescheids

  • binnen weniger Wochen Kontenpfändung, Gehaltspfändung oder Besuch vom Gerichtsvollzieher

  • Dienstleistung aus einer Hand bei Übergang ins Streitverfahren wegen Widerspruchs des Schuldners

  • keine Kosten bei erfolgreicher Beitreibung

  • nur geringer eigener Kostenanteil bei Erfolglosigkeit durch Beteiligung des Anwalts am Beitreibungsrisiko

  • keine Erfolgsprovision

  • kostenlose technische Schnittstelle zur effizienteren Zusammenarbeit

  • keine Vertragsbindung und somit keine Mitgliedsbeiträge o. ä.

  • Prüfung und Überarbeitung Ihrer Vertrags- und Zahlungsbedingungen (optional)

  • Prüfung der Kreditwürdigkeit Ihrer Vertragspartner vor Vertragsschluß (optional)

  • Optimierung Ihres firmeninternen Rechnungs- und Mahnwesens (optional)

  • besseres Rating bei der Kreditvergabe

Inkasso vs Schuldnerberatung

Als Unternehmer bin auch ich von Schuldnern betroffen, die Leistungen in Anspruch nehmen, ohne sie bezahlen zu wollen. Es liegt auf der Hand, dass ich dem Einhalt gebieten möchte. In Anbetracht dessen werden Sie hier keine besonderen Tipps, Tricks oder Kniffe rund um das Inkasso finden, die einem Schuldner das Entgehen seiner Zahlungspflichten erleichtert. Ich betreibe keine Schuldnerberatung.

Abschließend noch eine persönliche Anmerkung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit spreche ich jeweils nur von "dem Schuldner" bzw. "dem Gläubiger". Alle Leserinnen bitte ich insoweit um Nachsicht.

Inkasso | Vollstreckungstitel durchsetzen

Vollstreckbare Ausfertigung

Vollstreckbare Ausfertigung

Sie haben bereits erfolgreich ein Mahnverfahren gegen einen Ihrer Schuldner betrieben und möchten jetzt die Zwangsvollstreckung einleiten? Oder Sie sind nach dem erfolgreichen Abschluss eines Gerichtsverfahrens im Besitz eines Urteils oder Kostenfestsetzungsbeschlusses, mit dem der Schuldner zur Zahlung verurteilt wurde und wollen nun endlich Geld sehen? Vielleicht liegt auch der erste erfolglose Vollstreckungsversuch länger zurück und Sie wissen, dass der Schuldner nun wieder zu Geld gekommen ist?

Ich betreibe für Sie die Zwangsvollstreckung Ihrer Titel. Dabei bleibe ich "am Ball" und schöpfe alle Möglichkeiten von der Kontenpfändung und Gehaltspfändung über den Besuch des Gerichtsvollziehers mit Verhaftung und die Einholung von Drittauskünften aus, um zu einer erfolgreichen Vollstreckung zu gelangen.

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