Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie sich durch eine Rechtsschutzversicherung gegen die Gefahren eines Rechtsstreits absichern oder Sie sich einfach informieren wollen, wie "Ihre" Rechtsschutzversicherung im Ernstfall reagiert, empfehle ich Ihnen die Lektüre der Vergleichsergebnisse der Stiftung Warentest und die praktischen Erfahrungen von Rechtsanwälten im Umgang mit der von Ihnen favorisierten Rechtsschutzversicherung.
Ansonsten übe ich meinen Beruf ohne Unterscheidung danach aus, ob Sie selbst als Auftraggeber das Vergütungsrisiko tragen oder ob Vergütung und Kosten durch eine Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Mandanten mit Rechtsschutzversicherung haben aber häufig die Erwartung, dass deswegen jegliche Tätigkeit des Rechtsanwalts kostenlos ist. Sie sollten beachten, dass schon mit der Erteilung der Information nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ein Vergütungsanspruch ausgelöst wird. Ungeachtet der Existenz einer Rechtsschutzversicherung bleiben Sie als mein Auftraggeber verpflichtet, meine Vergütung zu bezahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob und in welcher Höhe (etwa wegen einer vereinbarten Selbstbeteiligung) Ihre Versicherung Vergütungsbestandteile erstattet. So übernehmen einige Versicherer z.B. keine Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder für Reisen (z.B. zum auswärtigen Gericht).
Beauftragen Sie mich mit der Wahrung Ihrer Rechte gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung, stehen mir hierfür gesonderte Gebühren zu, die in keinem Falle von der Rechtsschutzversicherung getragen werden. Das anwaltliche Berufsrecht verbietet es mir, im Vorfeld auf diese Vergütung zu verzichten (§ 49 b BRAO).
Ungeachtet dessen gibt es bei bestehender Rechtsschutzversicherung drei Wege der Zusammenarbeit:
1. Liegt Ihnen bereits eine telefonische oder schriftliche Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung vor, so vereinbaren Sie einen Besprechungstermin. Alternativ senden Sie mir einfach per Mail oder Fax die Unterlagen zu Ihrem Schadenfall. In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sind dafür - soweit vorhanden - Arbeitsvertrag, aktuelle Gehaltsabrechnung sowie Kündigung, Abmahnung oder sonstiger streitgegenständlicher Schriftverkehr erforderlich. Hilfreich ist auch eine schriftliche Zusammenfassung des Falles unter Angabe der wesentlichen Daten und Ereignisse. Vergessen Sie nicht die Angabe Ihrer Rechtsschutzversicherung nebst Versicherungsnummer und Schadennummer.
Ich prüfe die Unterlagen in der Regel innerhalb von 48 Stunden und beginne mit der Bearbeitung der Angelegenheit bzw. vereinbare mit Ihnen einen Termin für eine persönliche Besprechung.
2. Sollten Sie noch keine Deckungszusage haben, übernehme ich die Deckungsanfrage als kostenlosen Service für Sie. Dazu ist kein vorheriger Telefonanruf oder Termin in der Kanzlei erforderlich! Schicken Sie mir einfach per Mail oder Fax die Unterlagen zu Ihrem Schadenfall. In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sind dafür - soweit vorhanden - Arbeitsvertrag, aktuelle Gehaltsabrechnung sowie Kündigung, Abmahnung oder sonstiger streitgegenständlicher Schriftverkehr erforderlich. Hilfreich ist auch eine schriftliche Zusammenfassung des Falles unter Angabe der wesentlichen Daten und Ereignisse. Vergessen Sie nicht die Angabe Ihrer Rechtsschutzversicherung und Versicherungsnummer.
Ich leite die Unterlagen in der Regel innerhalb von 48 Stunden unter Nutzung einer besonderen Schnittstelle oder per Fax an Ihre Rechtsschutzversicherung weiter und kläre die Frage der Deckung. Sobald die Kostenzusage vorliegt, vereinbare ich mit Ihnen einen Termin für eine persönliche Beratung. Bis dahin dauert es je nach den Umständen ca. 5 - 10 Tage.
Dies erfolgt ohne Prüfung Ihres Versicherungsvertrages, weil ein Auftrag zur Wahrung Ihrer Rechte aus der Rechtsschutzversicherung gesonderte Gebühren auslösen würde, die in keinem Falle von der Rechtsschutzversicherung getragen werden.
Wird wider Erwarten die Kostenübernahme abgelehnt, überlasse ich Ihnen eine Erläuterung Ihrer Versicherung. Es liegt dann in Ihrer Hand, mich trotzdem zu beauftragen. Ohne eine gesonderte, eindeutige Mandatserteilung würde ich sonst keine Tätigkeiten in der Sache entfalten.
Halten Sie die Ablehnung für falsch, stehe ich Ihnen im Rahmen eines - dann allerdings kostenpflichtigen - gesonderten Mandats gegen Ihre Versicherung gerne zur Verfügung.
3. Sie vereinbaren einen Besprechungstermin unabhängig von einer etwaigen Kostenzusage der Rechtsschutzversicherung.